UPDATE 23.09.2020 – Baukindergeld verlängert!
Gemäß Presseerklärung des zuständigen Bundesinnenministeriums vom 23.09.2020 wird die Gewährung von Baukindergeld für Fälle, deren Voraussetzungen bis zum 31.03.2021 erfüllt sind, verlängert.
Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung u.a.:
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sieht vor, den bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Hintergrund ist, dass Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Aufgrund der Coronapandemie können diese viele Antragsteller nicht einhalten und zum Beispiel ihre Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung des Kaufvertrages wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten. Die Antragsfrist für die Förderung endet unverändert am 31. Dezember 2023.
Das heißt also: Wer bis zum 31.12.2020 noch nicht so weit ist, die Baugenehmigung oder den Kaufvertrag aber bis zum 31.03.2021 auf den Weg bringen kann, ist unverändert berechtigt, Baukindergeld zu beantragen!
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Das Baukindergeld war nach seiner Einführung zunächst ziemlich umstritten. Insbesondere hatten Kritiker Zweifel, ob es denn planmäßig “angenommen” werden und dementsprechend zu einer Ankurbelung des Eigenheimmarktes beitragen würde.
Zwischenzeitlich haben nach aktuellen Veröffentlichungen des zuständigen Bundesinnenministeriums ca. 240.000 Familien einen Antrag auf Gewährung von Baukindergeld gestellt. Die meisten Antragsteller haben dabei niedrigere Haushaltseinkommen und gefördert wurde überwiegend der Erwerb gebrauchter Immobilien.
Auch wir haben für unsere Kunden zahlreiche Anträge auf Baukindergeld vorbereitet und begleitet. Der jüngste Fall betraf ein Vorhaben, mit dem für unsere Kunden unter dem Strich die Bewilligung von Baukindergeld im Gesamtbetrag von 48.000 Euro erreicht werden konnte. Insgesamt haben wir unsere Kunden zwischenzeitlich bei der Beantragung von Baukindergeld mit einem Gesamtvolumen im deutlich 7-stelligen Euro-Bereich unterstützt. Auch auf diese Weise konnten wir auf der finanziellen Seite vielen Familien zu ihrem Glück im eigenen Heim verhelfen.
Und warum greifen wir dieses Thema gerade jetzt auf?
Ganz einfach: Jede Förderung endet irgendwann. So auch das Baukindergeld. Nach derzeitigem Stand besteht bei Vorliegen der einzelnen Voraussetzungen ein Anspruch auf Baukindergeld, wenn der Immobilien-Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet wurde. Bei Neubauvorhaben geht es darum, dass die Baugenehmigung im selben Zeitraum erteilt worden sein muss. Im sog. Kenntnisgabeverfahren, bei dem keine Baugenehmigung erforderlich ist, muss spätestens am 31.12.2020 die Freigabe der Bauarbeiten vorliegen.
Sofern diese Voraussetzungen gegeben sind, kann der Antrag bis spätestens 31.12.2023 gestellt werden. Dabei ist aber gleichzeitig zu beachten, dass der Antrag spätestens 6 Monate nach dem Einzug in die selbstgenutzte Immobilie zu stellen ist. Beispiel: Bei einem Neubauvorhaben wurde die Baugenehmigung am 31.08.2020 erteilt. Anfang September 2020 wurde mit den Bauarbeiten begonnen. Der Einzug in das neu errichtete Eigenheim erfolgt am 30.11.2021. In diesem Fall ist der Antrag auf Baukindergeld bis spätestens 31.05.2022 zu stellen.
Zwar gab es in jüngster Zeit Veröffentlichungen, wonach möglicherweise die Verlängerung der Baukindergeld-Förderung geplant sei. Auf der Bundespressekonferenz am 17.08.2020 konnte sich der Sprecher des zuständigen Bundesinnenministeriums auf eine entsprechende konkrete Frage aber nicht äußern und sagte zu, die Antwort nachzureichen. Das ist, soweit ersichtlich, bis heute aber nicht geschehen. Das heißt: Derzeit ist davon auszugehen, dass die Regelungen zum Baukindergeld nur noch für Vorhaben gelten, die bis zum 31.12.2020 durch Kaufvertrag oder Baugenehmigung oder Baufreigabe auf den Weg gebracht wurden. —
Wer also derzeit ohnehin plant, eine Immobilie zu erwerben oder einen Neubau zu errichten, kann und sollte möglichst schnell Kontakt mit uns aufnehmen. Wir sind gerne bereit, bei der Prüfung der Voraussetzungen und bei der Antragstellung behilflich zu sein. Bei Bedarf also einfach Kontakt mit uns aufnehmen! Wir kümmern uns dann.
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