Seit Jahren wurde dieses Thema politisch bei unterschiedlichen Temperaturen “hochgekocht”:
Wenn Gesellschaften eine mehr oder weniger große Anzahl an Immobilien halten und ihren Immobilienstand übereignen, indem formell nicht die Immobilien selbst, sondern Gesellschaftsanteile veräußert werden, fällt nach aktueller Rechtslage unter bestimmten Voraussetzungen keine Grunderwerbsteuer an.
Diese Rechtslage wurde und wird genutzt, um teilweise sehr umfangreiche Immobilienpakete zu veräußern, ohne dass der Staat hierfür auch nur einen Cent Grunderwerbsteuer vereinnahmen konnte/kann.
Obwohl in der Politik die Auffassung, dass es sich hierbei um eine nicht hinzunehmende Ungleichbehandlung gegenüber dem “kleinen Häuslebauer”, der für jeden Grunderwerb brav seine Grunderwerbsteuer abführen darf, handelt, durchaus verbreitet war, gab es bislang keine Einigung über eine Neuregelung.
Das hat sich jetzt offenbar geändert. Jedenfalls hört man aus Kreisen der Regierungskoalition, dass entsprechende Gesetzesänderungen noch vor der Bundestagswahl, nämlich am 1. Juli 2021, in Kraft treten sollen.
Wer sich für die Einzelheiten interessiert, kann hier detaillierte Informationen nachlesen.