Förderprogramm der L-Bank Baden-Württemberg
Die L-Bank Baden-Württemberg bietet ein Programm zur Förderung stationärer netzdienlicher Batteriespeicher in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage an. Gefördert wird ein Speichersystem je Photovoltaikanlage. Geleaste Anlagen sind nicht förderfähig.
Grundsätzliche Bedingungen
- Neue Photovoltaikanlage mit Einspeisung in einen Batteriespeicher.
- Standort der Anlage in Baden-Württemberg.
- Die Anlage wird mindestens 5 Jahre vom Antragsteller betrieben.
- Die Photovoltaikanlage und der Batteriespecher wurden nicht vor dem 01.01.2021 bestellt und die Photovoltaikanlage ist nicht bereits an das Verteilnetz angeschlossen.
- Sowie einige weitere technische Anforderungen, die vor Antragstellung im Detail zu klären sind.
Leistungen und Leistungsbedingungen
- Für Speicher i. V. m. Photovoltaikanlage mit bis zu einschließlich 30 kWp wird ein fester Zuschuss in Höhe von EUR 200.-/kWh nutzbarer Speicherkapazität des Batteriespeichers gewährt.
- Für Speicher i. V. m. Photovoltaikanlage mit mehr als 30 kWp wird ein fester Zuschuss in Höhe von EUR 300.-/kWh nutzbarer Speicherkapazität des Batteriespeichers gewährt.
- Die Förderung wird bis zur Höhe der nutzbaren Speicherkapazität des Batteriespeichers, bei der das Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp/1 kWh beträgt, gewährt. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität ist nicht förderfähig.
- Wird mit der PV-Anlage und dem Batteriespeicher zusätzlich ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeugladepunkt und/oder eine neue Wärmepumpe installiert, kann vom Mindestinstallationsverhältnis abgewichen werden. Voraussetzung: Je geförderter Kilowattstunde Kapazität des Batteriespeichers werden mindestens 0,5 kWp an Photovoltaikleistung installiert.
- Die Förderung beträgt max. 30 % der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems, höchstens jedoch 45.000 €.
- Planungsleistungen für Photovoltaikanlagen über 100 kWp installierter Leistung werden einmalig mit einem Bonus von 2.500 € gefördert.
- Einen weiteren Bonus in Höhe von 500 € je Vorhaben gibt es bei Installation eines neuen lastmanagementfähigen Elektrofahrzeugladepunkts, der beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden ist.
Fristen und Termine
- Das Vorhaben darf nicht vor dem 01.01.2021 begonnen worden sein.
- Der Antrag für Vorhaben, die zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.03.2021 begonnen wurden, ist bis spätestens 01.07.2021 zu stellen.
- Ab dem 01.04.2021 darf mit dem Vorhaben erst begonnen werden, wenn der Antrag bei der Förderstelle eingegangen ist.
- Bereits fertiggestellte Vorhaben werden nicht gefördert.
- Die PV-Anlage darf erst an das Verteilnetz angeschlossen werden, wenn der Antrag gestellt wurde.
Wie geht’s weiter?
Bekanntermaßen begleiten wir unsere Kunden sehr gerne auch in allen Förderangelegenheiten. Dies gilt natürlich auch für das hier beschriebene Förderprogramm, das nach unserem Eindruck zukunftsweisend ist und für eine ganze Reihe von Bauherren in Betracht kommen dürfte. Nehmen Sie bei Bedarf also gerne Kontakt mit uns auf, damit wir auch Ihr Projekt gemeinsam angehen können.