Gestern (24.01.2022) Nachmittag erreichte uns dieser Newsletter der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), DER Institution des Bundes u.a. für die Förderung energeieeffizienten Bauens in Deutschland:
Ab sofort und bis zum Inkrafttreten etwaiger Neuregelungen können bei der KfW keine Neuanträge auf Förderung energieeffizienten Bauens nach bislang gültigen Maßstäben mehr gestellt werden. Überdies wird auch über bereits eingereichte Förderanträge nicht entschieden. Ob und ggf. wann über bereits eingereichte Förderanträge entschieden wird, hängt davon ab, welche Entscheidungen das Bundeswirtschaftsministerium und die KfW insoweit treffen werden.
Wer zum gegenwärtigen Zeitpunkt damit beginnt, ein Neubauvorhaben zu realisieren, kann nicht mit einer Förderung durch die KfW für energieefizientes Bauen nach bisherigen Maßstäben rechnen. Bauherren eines Neubauvorhabens bleibt also nur die Möglichkeit, ohne die Fördermittel zu kalkulieren oder abzuwarten, bis die angekündigt Neuregelung auf dem Tisch liegt.
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