Erst wurde der Stopp der Neubauförderung KfW55 verkündet, dann wurde von einem Tag auf den Anderen auch noch die KfW40-Förderung eingestellt. Begründung: Zu viele Anträge, keine Mittel mehr zur Verfügung.
Jetzt wurde bekanntgegeben, dass die KfW-Neubauförderung mit anderen Rahmenbedingungen “wiederbelebt” werden soll. Stichtag ist der 20.04.2022. Hierfür werden Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro vorgesehen. Ein Betrag, der voraussichtlich sehr schnell erschöpft sein wird. Überdies wird es künftig nur noch Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss geben, d.h., der sog. verlorene Zuschuss in seiner ursprünglichen Form gehört der Vergangenheit an.
Unser Pool-Partner Qualitypool hat uns zu diesem Thema das hier mitgeteilt:
- Förderungsfähige Neubauvorhaben müssen die Effizienzhaus-Stufe „EH 40 EE/NH“ oder „EH 40 Plus“ ausweisen (die Effizienzhausstufe EH 40 reicht nicht mehr aus).
- Die Förderung wird nur noch im Rahmen eines KfW-Darlehens mit Tilgungszuschuss gewährt, die bisher ebenfalls mögliche Variante eines reinen Investitionszuschusses entfällt.
Der Tilgungszuschüsse werden wie folgt vermindert (was ungefähr einer Halbierung entspricht):
- Effizienzhausstufe 40 EE: 10% (vorher 22,5%)
- Effizienzhausstufe 40 NH: 12,5% (vorher 22,5%)
- Effizienzhausstufe 40 Plus: 12,5% (vorher 25,0%)
Ab dem Jahr 2023 wird es dann für Neubauvorhaben ein neues Programm „Klimaneutrales Bauen“ geben, das in den nächsten Monaten ausgearbeitet werden soll. Hierbei zeichnet sich ab, dass zukünftig nicht nur die laufende Energieeffizienz des fertigen Gebäudes, sondern auch die Energiebilanz bis zur Fertigstellung berücksichtigt wird.