Am 18.12.2024 hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Wohnraummietrechts verabschiedet – mit einschneidenden Neuerungen:
- Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Vergleichsmiete von 6 auf 7 Jahre
- Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 11 % in angespannten Märkten
- Verpflichtung zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel in Gemeinden ab 100.000 Einwohnern
- Transparenz bei möbliertem Wohnraum: Separate Ausweisung des Möblierungsanteils
Diese Änderungen sorgen für hitzige Diskussionen – sowohl bei Mietern als auch bei Vermietern. Was bedeuten sie für Ihre Immobilienplanung?
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