Mietpreisbremse: Bundestag verlängert Regelung bis Ende 2029

Am 26.6.2025 hat der Bundestag die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen – in angespannten Wohnungsmärkten dürfen Mieten bei Neuvermietung weiterhin höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (mit Ausnahmen, z. B. für Neubauten ab 2014).

Was bedeutet das?

  • Mieterschutz bleibt für weitere vier Jahre bestehen
  • Länder können weiter Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten ausweisen
  • Umwandlungsschutz & Indexmieten sollen künftig stärker reguliert werden

Die Meinungen bleiben geteilt: Während Mieterverbände die Entscheidung begrüßen, sehen viele Experten und Eigentümerverbände die Verlängerung kritisch – sie befürchten negative Folgen für den Wohnungsneubau und Investitionen in Bestandsimmobilien.

Alle Details zur Entscheidung und den Diskussionen finden Sie hier: Zum Artikel bei Haufe