Am 26.6.2025 hat der Bundestag die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen – in angespannten Wohnungsmärkten dürfen Mieten bei Neuvermietung weiterhin höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (mit Ausnahmen, z. B. für Neubauten ab 2014).
Was bedeutet das?
- Mieterschutz bleibt für weitere vier Jahre bestehen
- Länder können weiter Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten ausweisen
- Umwandlungsschutz & Indexmieten sollen künftig stärker reguliert werden
Die Meinungen bleiben geteilt: Während Mieterverbände die Entscheidung begrüßen, sehen viele Experten und Eigentümerverbände die Verlängerung kritisch – sie befürchten negative Folgen für den Wohnungsneubau und Investitionen in Bestandsimmobilien.
Alle Details zur Entscheidung und den Diskussionen finden Sie hier: Zum Artikel bei Haufe