Haustiere in der Mietwohnung: Was ist erlaubt und was nicht?
Hund, Katze, Kanarienvogel oder gleich drei Enten im Garten? Die Tierhaltung in Mietwohnungen sorgt immer wieder für Diskussionen. Dabei ist die Rechtslage klarer, als viele denken.
- Kleintiere wie Hamster, Vögel oder Fische dürfen grundsätzlich ohne Genehmigung gehalten werden.
- Hunde und Katzen hingegen brauchen meist die Zustimmung des Vermieters – ein generelles Verbot ist laut BGH jedoch unwirksam.
Wichtig zu wissen:
- Ein Katzennetz oder eine Katzenklappe gilt rechtlich als bauliche Veränderung – dafür braucht es eine Genehmigung.
- Exotische oder Wildtiere (z.B. Schlangen, Igel, Spinnen) sind genehmigungspflichtig – bei Verstößen drohen Abmahnung oder Kündigung.
- Bestandsschutz gilt nur, wenn das Tier schon vor Mietvertragsabschluss da war und keine andere Regelung getroffen wurde.
- Im Extremfall, etwa bei Belästigung anderer Mieter oder Missachtung der Hausordnung, kann eine fristlose Kündigung folgen.
Unser Tipp:
Wer ein Haustier halten möchte, sollte immer frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter suchen und genau prüfen, was im Mietvertrag steht.