Vermieter aufgepasst! Wer eine vermietete Immobilie besitzt, kann die Anschaffungskosten in der Regel über 50 Jahre mit 2 % jährlich abschreiben (§ 7 Abs. 4 EStG).
Doch was viele nicht wissen:
Mit einem Gutachten kann eine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen und damit die jährliche Abschreibung erhöht werden.
Was bringt das konkret?
- Jährlich höhere steuerliche Absetzungen (AfA)
- Schnellere Abschreibung der Immobilie
- Liquiditätsvorteile durch geringere Steuerlast
- Gutachtenkosten sind steuerlich absetzbar
Wann ist eine kürzere Nutzungsdauer möglich?
Voraussetzungen sind:
- Ein Sachverständigengutachten von einem vereidigten und bestellten Sachverständigen (m/w/d), das bauliche Mängel, intensive Nutzung oder einen geplanten Abriss belegt
- Der Antrag beim Finanzamt auf verkürzte Nutzungsdauer
- Eine nachvollziehbare Herleitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer
Wichtig: Die verkürzte Nutzungsdauer muss gut begründet und beim Finanzamt beantragt werden – wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten.