Bauturbo startet: So will die Bundesregierung die Wohnungskrise bekämpfen

Der „Bauturbo“ zur Beschleunigung des Wohnungsbaus ist beschlossen: am 17. Oktober 2025 hat auch der Bundesrat zugestimmt.

Ziel: Planen, genehmigen und bauen soll künftig deutlich schneller gehen.

Was ändert sich konkret?

  • Einführung von § 246e BauGB: Kommunen dürfen befristet abweichend vom Bauplanungsrecht bauen
  • Anpassung von § 31 Abs. 3 BauGB: Mehr Wohnbebauung auch außerhalb klassischer Bebauungspläne möglich
  • Gültig bis Ende 2030

Ob und wie das wirklich Entlastung bringt, wird sich zeigen, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

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