Schimmel in der Wand, defekte Heizung oder kaltes Wasser? Das sind keine Kleinigkeiten, sondern echte Mängel, die unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Mietminderung berechtigen.
Heizung ausgefallen?
- Kein Totalausfall, nur für ein paar Stunden? Kein Anspruch auf Mietminderung (Bagatellmangel)
- Komplettausfall oder dauerhaft unter 20 °C in Wohnräumen? Mietminderung möglich
- Auch ohne Verschulden des Vermieters darf gemindert werden, ab dem Moment, in dem der Mangel gemeldet wurde.
Kein Warmwasser?
- Kein warmes Wasser zwischen 22 Uhr und 7 Uhr? Mietminderung möglich
- Warmwasser muss ganzjährig zwischen 40–50 °C bereitstehen
Klopfende Heizkörper oder laute Geräusche?
- Leise Fließgeräusche gelten als normal
- Laute, dauerhafte Störgeräusche müssen objektiv nachweisbar und erheblich sein
Die Höhe der Mietminderung hängt immer vom Einzelfall ab und orientiert sich an der Rechtsprechung, nicht an pauschalen Aussagen. Eine Beratung oder rechtliche Einschätzung kann helfen, die Situation richtig einzuschätzen.
Wer Fragen zu Rechten und Pflichten hat, ist bei uns gut aufgehoben.