Mietrecht II: Neue Regeln für Mietverträge geplant

Das Bundesjustizministerium hat mit dem Referentenentwurf „Mietrecht II“ eine Reform des Mietrechts auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse zu schließen und mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Kurzzeitmieten künftig nur noch einmalig bis max. 6 Monate
  • Möblierungszuschläge müssen transparent offengelegt werden (Richtwert: ca. 5 % der Nettokaltmiete)
  • Indexmieten sollen in angespannten Märkten auf 3,5 % jährlich gedeckelt werden
  • Modernisierungsumlage: Wertgrenze im vereinfachten Verfahren steigt von 10.000 € auf 20.000 €

Unsere Einschätzung:

Die Reform könnte den Mietmarkt spürbar verändern – sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Gleichzeitig wird in Politik und Immobilienwirtschaft intensiv diskutiert, welche Auswirkungen die neuen Regeln auf Investitionen und Neubau haben könnten.