Die Grillsaison ist eröffnet, aber was ist eigentlich erlaubt?

Sobald die Temperaturen steigen, wird auf Balkon, Terrasse und im Garten wieder gegrillt. Doch nicht alles, was schmeckt, ist auch erlaubt.

Wichtige Regeln auf einen Blick:

  • Hausordnung und Mietvertrag können das Grillen einschränken oder sogar verbieten.
  • In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gelten oft zusätzliche Regelungen.
  • Nachtruhe ab 22 Uhr ist einzuhalten.
  • Rauch und Gerüche dürfen Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigen.

Die Gerichte urteilen unterschiedlich: Je nach Einzelfall wurden zwischen vier und zwölf Grillabende pro Jahr als zulässig angesehen: häufig verbunden mit einer vorherigen Information der Nachbarn.

Unser Tipp:
Wer Rücksicht nimmt, frühzeitig informiert und die geltenden Regelungen kennt, vermeidet Ärger und kann die Grillsaison entspannt genießen.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und viele gesellige Grillabende!