Sobald die Temperaturen steigen, wird auf Balkon, Terrasse und im Garten wieder gegrillt. Doch nicht alles, was schmeckt, ist auch erlaubt.
Wichtige Regeln auf einen Blick:
- Hausordnung und Mietvertrag können das Grillen einschränken oder sogar verbieten.
- In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gelten oft zusätzliche Regelungen.
- Nachtruhe ab 22 Uhr ist einzuhalten.
- Rauch und Gerüche dürfen Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigen.
Die Gerichte urteilen unterschiedlich: Je nach Einzelfall wurden zwischen vier und zwölf Grillabende pro Jahr als zulässig angesehen: häufig verbunden mit einer vorherigen Information der Nachbarn.
Unser Tipp:
Wer Rücksicht nimmt, frühzeitig informiert und die geltenden Regelungen kennt, vermeidet Ärger und kann die Grillsaison entspannt genießen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und viele gesellige Grillabende!