KfW – Neubauförderung geht weiter

Erst wurde der Stopp der Neubauförderung KfW55 verkündet, dann wurde von einem Tag auf den Anderen auch noch die KfW40-Förderung eingestellt. Begründung: Zu viele Anträge, keine Mittel mehr zur Verfügung.

Jetzt wurde bekanntgegeben, dass die KfW-Neubauförderung mit anderen Rahmenbedingungen “wiederbelebt” werden soll. Stichtag ist der 20.04.2022. Hierfür werden Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro vorgesehen. Ein Betrag, der voraussichtlich sehr schnell erschöpft sein wird. Überdies wird es künftig nur noch Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss geben, d.h., der sog. verlorene Zuschuss in seiner ursprünglichen Form gehört der Vergangenheit an.

Unser Pool-Partner Qualitypool hat uns zu diesem Thema das hier mitgeteilt:

Nachdem bereits seit dem 22.02.2022 die Beantragung von BEG-Sanierungsprogrammen wieder möglich ist, wurde seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kommuniziert, dass nun auch die BEG-Neubauförderung am 20.04.2022 – allerdings mit geänderten Förderbedingungen – wieder aufgenommen wird.
Zu den (angepassten) Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude:
  • Förderungsfähige Neubauvorhaben müssen die Effizienzhaus-Stufe „EH 40 EE/NH“ oder „EH 40 Plus“ ausweisen (die Effizienzhausstufe EH 40 reicht nicht mehr aus).
  • Die Förderung wird nur noch im Rahmen eines KfW-Darlehens mit Tilgungszuschuss gewährt, die bisher ebenfalls mögliche Variante eines reinen Investitionszuschusses entfällt.

Der Tilgungszuschüsse werden wie folgt vermindert (was ungefähr einer Halbierung entspricht):

  • Effizienzhausstufe 40 EE: 10% (vorher 22,5%)
  • Effizienzhausstufe 40 NH: 12,5% (vorher 22,5%)
  • Effizienzhausstufe 40 Plus: 12,5% (vorher 25,0%)
Der Einbau von Gasheizungen wird zukünftig nicht mehr, stattdessen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert.
Alle anderen Förderbedingungen bleiben unverändert.
Die Zinskonditionen für die Neubau-KfW-Darlehen im Programm 261 sind noch nicht veröffentlicht. 
Lediglich 1 Mrd. EUR wird vom Bund für die oben dargestellte Neubauförderung bereitgestellt – es muss davon ausgegangen werden, dass diese Mittel sehr schnell aufgebraucht sein werden. Nach Ausschöpfen des Fördervolumens von 1 Mrd. EUR soll für Neubauten eine bis 31.12.2022 begrenzte Variante der Neubauförderung auf Grundlage der Effizienzhausstufe 40 NH folgen. Ergänzt werden diese Rahmenbedingungen jedoch um ein verpflichtendes Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen. Volumengrenzen und weitere Details bleiben abzuwarten.

Ab dem Jahr 2023 wird es dann für Neubauvorhaben ein neues Programm „Klimaneutrales Bauen“ geben, das in den nächsten Monaten ausgearbeitet werden soll. Hierbei zeichnet sich ab, dass zukünftig nicht nur die laufende Energieeffizienz des fertigen Gebäudes, sondern auch die Energiebilanz bis zur Fertigstellung berücksichtigt wird.