Zum 1. Januar 2023 treten aufgrund der vom Deutschen Bundestag beschlossenen und von der EU-Kommission genehmigten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ein paar Regelungen in Kraft, die auch für Immobilieneigentümer von Bedeutung sein können.
Insbesondere betrifft das den Bereich Photovoltaik. Änderungen sind dort vorgesehen durch
- Unterscheidung zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung bei der Vergütung;
- die Möglichkeit, auf einer Dachfläche sowohl eine Volleinspeiser-, als auch eine Teileinspeiseranlage zu errichten;
- den Entfall der 70%-Abregelung für alle Anlagen bis 25 kWp;
- die Aufhebung der 100-kW-Grenze für Mieterstromanlagen;
- u.v.m. .
Einzelheiten können in den im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetzen nachgelesen werden.