Wie diese Frage letztlich zu beantworten ist, kann derzeit nicht mit Sicherheit gesagt werden.
Im Gespräch sind eine Reihe von Neuerungen und Änderungen, die u.a. folgende Punkte betreffen:
- Die Förderung des Effizienzhauses 40NH soll bis zum 28.02.2023 verlängert werden (KfW Wohngebäude Kredit 261);
- ab dem 01.03.2023 soll es eine komplett neue Richtlinie geben, die dann vom Bundesbauministerium verantwortet wird;
- im Rahmen eines Effizienzhauses wird eine Photovoltaikanlage nicht mehr gefördert, weil die neuen Regelungen im EEG 2023 insoweit als ausreichend angesehen werden;
- Biomasse-Heizanlagen in Effizienzhäusern dürfen einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m3 nicht überschreiten;
- ab dem 01.01.2024 sollen bei Wärmepumpen strengere Anforderungen an die Geräuschemissionen des Außengeräts gelten;
- anstelle des Baukindergeldes soll ab dem 01.04.2023 ein Förderprogramm für Familien mit kleinen Einkommen gelten, umgesetzt über die Gewährung von zinsgünstigen KfW-Krediten;
- u.v.m. .
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.